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Berufsausbildungsvertrag
Das Formular für den Abschluss des Lehrvertrages erhalten Sie bei der Handwerkskammer, den Kreishandwerkerschaften oder
hier als PDF-Datei. Der Berufsausbildungsvertrag muss unverzüglich und vor Beginn der Ausbildung zwischen dem Ausbildenden und dem Lehrling schriftlich abgeschlossen werden. Hat der Lehrling das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Im Ausbildungsvertrag müssen folgende Mindestangaben enthalten sein:
• Ziel der Ausbildung
• Beginn und Dauer
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
• Dauer der täglichen Arbeitszeit
• Dauer der Probezeit
• Höhe der Vergütung
• Dauer des Urlaubs
• Kündigungsvoraussetzungen
Der Berufsausbildungsvertrag ist arbeitsrechtlich gesehen ein befristeter Vertrag, der mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit endet. Besteht der Lehrling vor Ablauf der Ausbildungszeit die Gesellenprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Tag des Bestehens der Prüfung.
Das Formular für den Abschluss des Lehrvertrages erhalten Sie bei der Handwerkskammer, den Kreishandwerkerschaften oder
hier als PDF-Datei. Der Berufsausbildungsvertrag muss unverzüglich und vor Beginn der Ausbildung zwischen dem Ausbildenden und dem Lehrling schriftlich abgeschlossen werden. Hat der Lehrling das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Im Ausbildungsvertrag müssen folgende Mindestangaben enthalten sein:
• Ziel der Ausbildung
• Beginn und Dauer
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
• Dauer der täglichen Arbeitszeit
• Dauer der Probezeit
• Höhe der Vergütung
• Dauer des Urlaubs
• Kündigungsvoraussetzungen
Der Berufsausbildungsvertrag ist arbeitsrechtlich gesehen ein befristeter Vertrag, der mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit endet. Besteht der Lehrling vor Ablauf der Ausbildungszeit die Gesellenprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Tag des Bestehens der Prüfung.

