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Meisterprüfung
Das Glanzstück handwerklicher Weiterbildung ist der Meisterbrief. Die Meisterprüfung befähigt zur selbstständigen Gründung oder Übernahme eines Betriebes, zu leitenden Positionen und zur Ausbildung von Lehrlingen. Nach bestandener Gesellenprüfung kann sofort im gleichen Handwerk die Zulassung zur Meisterprüfung beantragt werden. Ratsam ist es jedoch, mehrjährige praktische Erfahrung zu sammeln, um die Meisterprüfung erfolgreich abzulegen. Diejenigen, die in einem anderen als dem erlernten Handwerk eine Meisterprüfung anstreben, müssen 24 Monate Gesellenzeit in dem Handwerk nachweisen, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll. Die Meisterausbildung beinhaltet fachpraktische, fachtheoretische, betriebswirtschaftliche, rechtliche, berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen. Der Meisterbrief ermöglicht in Hessen ein Studium an Fachhochschulen oder Universitäten ohne Abitur.
Meister wissen wie`s geht
Moderne und zukunftsorientierte Inhalte werden im Rahmen der Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung in den Berufsbildungszentren und Berufs- und Technologiezentren des Handwerks vermittelt. Aktuell qualifiziert zu sein und die Methoden einer modernen Betriebsführung zu erlernen, heißt adäquat vorbereitet zu sein für die Selbstständigkeit im Handwerk.
Die Meisterprüfung umfasst vier selbstständige Teile, die abschnittsweise als Vollzeit- oder Teilzeitkurs abgelegt werden können:
Teil I
Prüfung der fachpraktischen Kenntnisse
Teil II
Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III
Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV
Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Zur finanziellen Unterstützung während der Meisterausbildung kann das sogenannte "Meister-Bafög" in Hessen bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Studentenwerke beantragt werden.
Selbstständigkeit mit und ohne Meisterbrief
Am 01.01.2004 wurde die Handwerksordnung (HWO), die auch Grundlagen für die Meisterprüfung regelt, novelliert. Danach müssen potentielle Existenzgründer in 41 Berufen eine Meisterprüfung ablegen, um die Voraussetzung für die Selbstständigkeit zu erfüllen.
Liste der Handwerksberufe, in denen die Meisterprüfung die gesetzliche Zulassungsvoraussetzung für die Selbstständigkeit ist (PDF)
Bei den anderen sogenannten „zulassungsfreien“ Handwerksberufen besteht die Möglichkeit, sich auch ohne den Meisterbrief selbstständig zu machen.
Das Glanzstück handwerklicher Weiterbildung ist der Meisterbrief. Die Meisterprüfung befähigt zur selbstständigen Gründung oder Übernahme eines Betriebes, zu leitenden Positionen und zur Ausbildung von Lehrlingen. Nach bestandener Gesellenprüfung kann sofort im gleichen Handwerk die Zulassung zur Meisterprüfung beantragt werden. Ratsam ist es jedoch, mehrjährige praktische Erfahrung zu sammeln, um die Meisterprüfung erfolgreich abzulegen. Diejenigen, die in einem anderen als dem erlernten Handwerk eine Meisterprüfung anstreben, müssen 24 Monate Gesellenzeit in dem Handwerk nachweisen, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll. Die Meisterausbildung beinhaltet fachpraktische, fachtheoretische, betriebswirtschaftliche, rechtliche, berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen. Der Meisterbrief ermöglicht in Hessen ein Studium an Fachhochschulen oder Universitäten ohne Abitur.
Meister wissen wie`s geht
Moderne und zukunftsorientierte Inhalte werden im Rahmen der Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung in den Berufsbildungszentren und Berufs- und Technologiezentren des Handwerks vermittelt. Aktuell qualifiziert zu sein und die Methoden einer modernen Betriebsführung zu erlernen, heißt adäquat vorbereitet zu sein für die Selbstständigkeit im Handwerk.
Die Meisterprüfung umfasst vier selbstständige Teile, die abschnittsweise als Vollzeit- oder Teilzeitkurs abgelegt werden können:
Teil I
Prüfung der fachpraktischen Kenntnisse
Teil II
Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III
Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV
Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Zur finanziellen Unterstützung während der Meisterausbildung kann das sogenannte "Meister-Bafög" in Hessen bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Studentenwerke beantragt werden.
Selbstständigkeit mit und ohne Meisterbrief
Am 01.01.2004 wurde die Handwerksordnung (HWO), die auch Grundlagen für die Meisterprüfung regelt, novelliert. Danach müssen potentielle Existenzgründer in 41 Berufen eine Meisterprüfung ablegen, um die Voraussetzung für die Selbstständigkeit zu erfüllen.
Liste der Handwerksberufe, in denen die Meisterprüfung die gesetzliche Zulassungsvoraussetzung für die Selbstständigkeit ist (PDF)
Bei den anderen sogenannten „zulassungsfreien“ Handwerksberufen besteht die Möglichkeit, sich auch ohne den Meisterbrief selbstständig zu machen.

